Was kostet es, einen neuen Gast zu gewinnen?

 


Das Wichtigste in Kürze: BRUNCH-LUNCH-DINNER® ist provisionsfrei!

Das bedeutet, dass wir keinerleit Beteiligung an gewonnenen Gästen und generierten Umsätzen in Ihrem Haus!

Auch sonst ist diese Plattform frei von Tricks und Listen, die Gastronomen schaden. Grund genug, weshalb wir als einzige Gastronomie-Plattform DEHOGA BW-Partner sein dürfen und vom DEHOGA empfohlen werden!

 

Weil wir anders sind als die anderen: BRUNCH-LUNCH-DINNER®

  • hohe Marketing- und Werbeleistung für Ihr Gesamtangebot
  • Effiziente, kontinuierlich zunehmende Neukunden-Akquisition (nachweislich)
  • Provisionsfrei
  • Bewertungsfrei
  • Geringer fairer Festpreis
  • nachhaltig im Sinne der dauerhaften organischen Platzierung

 

In Kenntnis dieser und anderer Konzepte haben wir mit BRUNCH-LUNCH-DINNER® eine Plattform auf den Weg gebracht, die alle u.g. Problemlagen elegant umgeht, sich durch hohe Marketing- und Werbeleistung heraushebt und den Gastronomen wesentlich unterstützt.

 

Dies macht BRUNCH-LUNCH-DINNER® zum Partner der Wahl für Gastronomen. Das hat auch der DEHOGA Baden Württemberg erkannt und empfiehlt folgerichtig Brunch-Lunch-Dinner als einzige Gastronomie-Plattform ihren Mitgliedern.

 

 

Brunch-Lunch-Dinner & Channel-Manager bzw. Reservierungs-, Buchungs und Kassensysteme.

 

Brunch-Lunch-Dinner kann in Kombination mit den o.g. Systemen eingesetzt werden. Dabei übernimmt Brunch-Lunch Dinner die Akquisition vor allem neuer Gäste.

 

Brunch-Lunch-Dinner steigert die Sichtbarkeit und Reichweite eines Unternehmens, verglichen mit einer optimierten Internet-Präsenz eines Gastronomiebetriebs, grundsätzlich mindestens um das ca. Zehnfache aus dem Stehgreif. Diese Leistung kann durch geringfügige Zusatzleistungen erheblich gesteigert werden.

 

 

Registrieren Sie Ihr Unternehmen gleich kostenlos bei Brunch-Lunch-Dinner.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und treten Sie ein in ein neues Business-Level als Gastronom!

 

 


 

Wir distanzieren uns von:

 

Lieferservice-Portale:

 

Insbesondere im Bereich Liefer- und Bringdienst hat sich das Provisionsprinzip durchgesetzt. Durch massive Werbepräsenz im Internet (Google-AdWords, SEO ) wie auch in der Aussen- und Plakatwerbung gewinnen die Anbieter Kunden, die sie an die, an ihre Lieferservise-Portale angeschlossenen lokalen Gastronomen weitervermitteln. Für diese Verkaufsvermittlung wird auf den Rechnungsbetrag eine Provisionsbeteiligung von 12 - 15% und mehr erhoben.

 

Hier haben die Lieferanten zwar Kunden, jedoch eine deutlich reduzierte Kostendeckung und kaum kompensierbare Kosten. Ein Austieg aus dem System kommt häufig einer Geschäftsaufgabe gleich, da das Unternehmen kaum eine eigene Relevanz im Internet aufbauen konnte.
 

 

Schnäppchen- und Rabattportale und -Rabatt-Blöcke:

 

Durch sehr attraktive Preise werden Kunden/ Gäste angelockt - zumeist: Schnäppchenjäger.
Für den Preis-Nachlass ist allein der Leistungserbringer zuständig. Dieses verpflichtet sich vertraglich für den Zeitraum von mehreren Monaten, einem Jahr oder sogar Jahren, die Rabattangebote zu gewährleisten. Der Gastronom muss also dauerhaft - häufig auch in zuvor unbekannter Höhe - Mindereinnahmen garantieren und deutlich geringere Einnahmen ertragen. Selbst wenn eine solche Rabattaktion lange schon abgeschlossen ist - und ein Gast einen alten Gutschein vorlegt.

 

Einige Anbieter argumentieren im Verkaufsgespräch, das Mitmachen sei "kostenlos", denn ihre  Rabattaktionen verursacht dem Gastronomen im Vorlauf keine Kosten: Eine Unterschrift unter den Vertrag und schon geht es los.

 

ABER: Natürlich ist die Teilnahme an einer solchen Aktion nicht kostenlos - im Gegenteil! Ein Gastronom bezahlt diese Aktion sehr teuer - denn der Einnahmenverlust ist erheblich - und vertraglich festgelegt - dauerhaft!

 

Andere bekannte Anbieter bieten Rabattaktionen mit hohen Nachlässen an, durch die Sie als Gastronom tatsächlich in u.U. in wenigen Tagen Hunderte von Reservierungen bekommen. Zum Teil werden die Rabattaktionen sogar vorfinanziert, damit der Gastronom überhaupt den Einkauf für einen solchen Andrang erledigen kann...
Den Ertrag, den Sie als Gastronom noch einnehmen dürfen, müssen Sie mit dem Rabattportal teilen. Gängige Praxis einiger solcher Anbieter ist zudem, dass nicht eingelöste Gutscheine (müssen nach Dt. Recht drei Jahre aufrecht erhalten werden) nach Ablauf dieser Zeit nicht mit den Gastronomen teilen (wenn es diese Gastronomen nach diesen Aktionen überhaupt noch gibt!).
 

 

Bewertungsportale:

 

Sie listen nahezu jedes Gastronomieunternehmen und veröffentlichen Gästebewertungen über diese Unternehmen. Die Teilnahme in Bewertungsportalen erfolgt in der Regel ungefragt - und ungebeten - durch die "freie Meinungsäusserung" eines tatsächlichen oder angeblichen Gastes.
Eine Bewertung ist insofern per Grundgesetz geschützt und dadurch grundsätzlich nicht anfechtbar - es sei denn, ein Betroffener/ Geschädigter kann nachweisen, dass die Bewertung tatsächlich ein Fake ist. Das kann schwierig bis unmöglich erfolgen - kostet jedoch in jedem Fall viel Zeit - und damit auch Geld.

 

Die Gästebewertungen, die die Bewertungsportale von Gästen ja stets kostenlos erhalten, sind aktuell und ausführlich, es sind zudem "Original-Texte", "unique content" - also echte Erstveröffentlichungen. Diese Faktoren zusammen sind die beste Internet-Währung, wodurch die Bewertungsportale beste Top-Platzierungen in den Internet-Suchmaschinen erreichen. Auf diese Weise passiert es, dass Bewertungsportale schon seit Jahren die Top-Platzierungen in den Suchmaschinen dominieren - und darüber sehr viele Besucher erhalten.

 

Die Besucher bekommen hier eine Menge Werbung angezeigt - worüber die Bewertungsportale vor allem Ihr Einkommen generieren. In Teilen trifft daher sicher zu, dass Restaurant-Bewertungsportale ihr Business im Wesentlichen auf dem Rücken und ebenfalls auf Kosten der Gastronomen machen - mit mitunter verheerenden Folgen, wie wir regelmäßig aus der Praxis im Gespräch mit Gastronomen erfahren.